Allgemeine Geschäftsbedingungen


Nataliia Schütze Photography

Peter-Hille-Strasse 61

12587 Berlin 
0178 305 86 99
www.nataliia-schuetze.com
nataliia.schuetze@gmx.de


I. Allgemeines


1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. bei Angebotsannahme durch den Kunden und spätestens mit Annahme des Bildmaterials.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

3. Als FotografIn kann jedes Teammitglied eingesetzt werden, auch spontan z.B. bei

Ausfall durch Krankheit oder einer anderen Buchung. Dies gilt auch für die Bearbeitung der Fotos.

II. Nutzungsrecht

Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht an dem Bildmaterial für den vom Kunden angegebenen Zweck übertragen.

Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung oder bei sonstigen Nachdrucken

die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. Festplatten, Arbeitsspeicher, DVD etc.)

jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahmen oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven

die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf

 Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

4.Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

5. Bei der Verwertung der Fotos kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

6. Die Negative/Raw-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/Raw-Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

III. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach Preisliste des Fotografen. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

2. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.

3. Bei einer Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent, sofern nicht anders vereinbart, des gebuchten Auftragswertes vom Auftragsteller geleistet. Diese Anzahlung gilt als Sicherheit für beide Seiten. Wird von Seiten des Auftragstellers abgesagt, so wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet.

4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Fotografen.

6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

IV. Haftung

1. Die Fotografin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Fotografin im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). In allen anderen Fällen ist die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Fotografin haftet nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 500.00,00 € je einzelnem Schadensfall – dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wenn mehrere Pflichtverstöße zu mehreren verschiedenen Schäden führen, werden diese Schäden als kumulierter Schadensbetrag im Sinne der Haftungsbeschränkung betrachtet. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander im rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen die Fotografinin.

2. Die Fotografin verwahrt die Raw-Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Raw-Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Zusendung von Fotos erfolgt auf elektronischem Wege über den Download eines Files mit Hilfe eines Link vom Fotografen. Wünscht der Auftraggeber eine andere Form der Zusendung erfolgt dies auf sein Risiko und seine Kosten.

V. Nebenpflichten

1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber im B2B Bereich des Auftraggebers oder andere Personen nicht gestattet, da dies die Qualität der durch den Fotografen erstellten Aufnahmen beeinträchtigen kann.

2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Fotografin berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände zu vernichten.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart

war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. 

2. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Fotos sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Reklamationen, sind unverzüglich nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gelten die Fotos als wie verzeichnet als abgenommen.

VII. Datenschutz

Für die Richtigkeit und für die Zulässigkeit der Datenerhebung und –nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Sinne der DSGVO ist und bleibt der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist der „verantwortliche Stelle“ im Sinne des Art. 4 Abs. 7 DSGVO für die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung der personenbezogenen Daten. Er ist für die Wahrung der Betroffenenrechte nach Art. 12 bis 21 DSGVO verantwortlich. Dem Auftraggeber obliegen die Informationspflichten nach Art. 33, 34 DSGVO.

VIII. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Fotos des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotos des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.

 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Fotos zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

IX. Schadensersatz

1. Verlangt die Fotografin einen zulässigen Schadensersatz lt. BGH, so beträgt dieser 10% des Auftragswertes. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Fotografin einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.

2. Die Höhe der Vertragsstrafe erfolgt nach billigen Ermessen der Fotografin und bemisst sich nach den Umständen der Pflichtverletzung

X. Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Nataliia Schütze 

Peter-Hille-Strasse 61

12587 Berlin

Telefonnummer: 0178 305 86 99
E-Mail: nataliia.schuetze@gmx.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Das Sachverständigenbüro hat dem Auftraggeber alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sicher daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Sachverständigenbüro angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Sachverständigenbüro eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Sachverständigenbüro einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber das Sachverständigenbüro von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Wenn Sie Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht kein Widerrufsrecht.

Ende Widerrufsbelehrung

XI. Nutzung und Verarbeitung

1. Die Leistungen sind ausschließlich für den vertraulichen Gebrauch des Auftraggebers und für den vertraglich vereinbarten Zweck bestimmt.

2. Die Fotografin darf alle produzierten Fotos für seine Eigenwerbung auf seinen Webseiten und verknüpften Webportalen verwenden, sofern der Auftraggeber die dafür vorgesehene Einverständniserklärung unterzeichnet hat.

XII. Schlussbestimmungen

Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieser Schriftformklausel.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Vermögen ist.

Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtsgültige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


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Ausfallhonorar Vereinbarung

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber hat dieser die Verpflichtung, ein Ausfallhonorar gemäß nachstehender Regelung vom Gesamtpreis, abzüglich der bisher geleisteten Anzahlung, zu entrichten: Bis 365 Tage vor dem geplanten Termin: 25% der vereinbarten Gesamtsumme; bis 183 Tage vor dem geplanten Termin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme; bis 90 Tage vor dem geplanten Termin: 75% der vereinbarten Gesamtsumme. Sollte der Kunde beim Shooting nicht erscheinen, beträgt das Ausfallhonorar 100% der vereinbarten Auftragssumme.

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